Wir stellen aktuell vermehrt fest, dass Mieterinnen und Mieter Kameras oder ähnliche Geräte im Bereich ihrer Wohnungstür anbringen. Bitte beachten Sie: Das Anbringen einer Kamera stellt eine bauliche Veränderung dar und bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Da es sich bei unseren Objekten um Mehrfamilienhäuser handelt, erfassen solche Kameras zwangsläufig den Hausflur, Nachbarwohnungen oder andere Gemeinschaftsflächen. Dies ist aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig.
Aus diesem Grund erteilen wir für die Anbringung solcher Kameras keine Genehmigung. Bei festgestellten Installationen werden wir die Demontage veranlassen; bei Nichtbefolgung behalten wir uns weitere rechtliche Schritte vor.